AGB


1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Mietverträge zwischen Easy Event Gifhorn (nachfolgend “Vermieter”) und dem Kunden (nachfolgend “Mieter”) über die zeitlich befristete Überlassung aller Mietobjekte.

 

2. Vertragsabschluss

• Der Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Einigung zwischen Vermieter und Mieter zustande. Mit der Einigung erkennt der Mieter diese AGB an.

 

3. Mietdauer und Rückgabe

• Die Mietdauer beginnt und endet zu den vereinbarten Zeiten.

• Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach vorheriger Absprache möglich.

• Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände vollständig, pünktlich und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.

• Wird die Rückgabe verspätet oder beschädigt vorgenommen, kann der Vermieter zusätzliche Kosten geltend machen.

 

4. Nutzungspflicht und Haftung für Schäden

• Der Mieter ist verpflichtet, alle Mietobjekte sorgfältig und nur bestimmungsgemäß zu nutzen.

• Einige Mietgegenstände – insbesondere Geräte zur Zubereitung von Speisen wie Popcorn- oder Zuckerwattemaschinen – können im Betrieb sehr heiß werden. Der Mieter ist verpflichtet, besondere Vorsicht walten zu lassen und geeignete Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Verletzungen oder Sachschäden zu vermeiden.

• Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die während der Mietdauer entstehen – unabhängig davon, ob diese durch ihn selbst, Dritte oder höhere Gewalt verursacht wurden.

• Entstandene Schäden oder Verluste sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.

• Der Mieter verpflichtet sich, alle Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung zu tragen.

• Der Vermieter ist berechtigt, zur Begleichung dieser Kosten ganz oder teilweise die hinterlegte Kaution einzubehalten.

• Eine Weitergabe an Dritte ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.

 

5. Ausfall und Nichtverfügbarkeit

• Der Vermieter übernimmt keine Haftung für etwaige Ausfälle oder Funktionsstörungen der überlassenen Mietobjekte während der Mietdauer oder für daraus resultierende Folgeschäden.

• Sollte ein Mietgegenstand vor der Übergabe aufgrund technischer Defekte, Verlust, höherer Gewalt oder sonstiger Umstände nicht zur Verfügung stehen, erlischt der Vertrag insoweit, ohne dass dem Mieter ein Anspruch auf Schadensersatz, Ersatzlieferung oder Ausgleich zusteht.

 

6. Reinigung und Rückgabezustand

• Die Mietobjekte sind gereinigt (wenn vereinbart) und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.

• Die Reinigung muss fachgerecht erfolgen, insbesondere bei Lebensmittelausrüstung (z. B. Popcorn- oder Zuckerwattemaschinen).

• Ist die Reinigung unzureichend oder unterblieben, ist der Vermieter berechtigt, eine Reinigungsgebühr zu erheben oder Teile der Kaution einzubehalten.

 

7. Zahlung, Preise und Kaution

• Es gelten die individuell vereinbarten Preise.

• Die Zahlung erfolgt vorab oder spätestens bei Übergabe.

• Der Vermieter kann eine Kaution verlangen, die bei ordnungsgemäßer Rückgabe und ohne Beanstandungen vollständig rückerstattet wird.

 

8. Haftung

• Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch den Einsatz der Mietgegenstände entstehen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

• Der Mieter ist verpflichtet, sich vor Inbetriebnahme über die sichere Verwendung der Geräte zu informieren.

 

9. Datenschutz

• Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters ausschließlich zur Vertragsabwicklung und gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen.

• Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht ohne Einwilligung.

 

10. Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel

• Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahekommt.

 

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

• Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist in allen Fällen der Landkreis Gifhorn

Sonder-AGB Hüpfburg

1. Geltungsbereich

Diese Sonder-AGB gelten für alle Mietverträge zwischen Easy Event Gifhorn (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“) bezüglich der Vermietung von Hüpfburgen, sowie vergleichbarem aufblasbaren oder Outdoor-Mietzubehör. Diese Bedingungen gelten zusätzlich zu den allgemeinen AGB des Vermieters und gehen diesen im Zweifel vor.

 

2. Vertragsabschluss

• Der Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Einigung zwischen Vermieter und Mieter zustande. Mit der Einigung erkennt der Mieter diese AGB an.

 

3. Mietdauer und Rückgabe

• Die Mietdauer beginnt und endet zu den individuell vereinbarten Zeiten.

• Die Mietobjekte sind in dem Zustand zurückzugeben, wie sie vom Vermieter übergeben wurden.

• Bei verspäteter Rückgabe oder Beschädigung ist der Vermieter berechtigt, zusätzliche Kosten zu berechnen bzw. Teile oder die gesamte Kaution einzubehalten.

 

4. Obhutspflicht, Nutzung und Sicherheit

• Der Mieter verpflichtet sich, die Mietobjekte sorgfältig, pfleglich und ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden.

• Der Betrieb hat gemäß aller geltenden Unfallverhütungs-, Sicherheits- und Sorgfaltspflichten zu erfolgen.

• Hüpfburgen dürfen nur unter ständiger Aufsicht durch eine geeignete, mindestens 18 Jahre alte Person betrieben werden.

• Nur geeignete Nutzer dürfen die Geräte benutzen.

• Es dürfen keine baulichen oder technischen Veränderungen am Mietobjekt vorgenommen werden (z. B. Anbauten, Umbauten, das Entfernen von Teilen etc.).

 

5. Standort und Wetterbedingungen

• Hüpfburgen dürfen nur auf ebenen, sauberen Flächen aufgebaut werden, die frei von spitzen, scharfkantigen oder beschädigungsfördernden Materialien wie Steinen, Glas oder Ähnlichem sind.

• Der Mieter hat die Mietobjekte gegen Wind, Wetter, Diebstahl und andere Gefahren abzusichern.

• Bei starkem Wind, Regen, Glatteis, Gewitter oder anderen witterungsbedingten Risiken ist der Betrieb sofort einzustellen und die Hüpfburg sicher zu verstauen oder abzubauen.

• Der Mieter haftet für Schäden oder Unfälle, die durch Nichtbeachtung dieser Punkte entstehen.

 

6. Nutzungsvorgaben

• Die Mietobjekte (insbesondere Hüpfburgen) dürfen nicht mit Schuhen, nicht mit spitzen oder harten Gegenständen, und nicht mit Speisen oder Getränken betreten werden.

• Der Mieter ist verantwortlich für einen geordneten und sicheren Ablauf des Betriebs.

• Eine Weitergabe oder Untervermietung der Mietobjekte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig.

 

7. Schäden und Haftung

• Der Mieter haftet vollumfänglich für alle Schäden, die während der Mietdauer an den Mietobjekten entstehen – unabhängig davon, ob sie durch ihn selbst, durch Dritte oder durch äußere Umstände verursacht wurden.

• Schäden sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.

• Für Ausfälle oder Folgeschäden, die durch den Ausfall oder Nichtverfügbarkeit der Mietsache entstehen, haftet der Vermieter nicht.

• Sollte ein Artikel vor der Übergabe aus technischen oder organisatorischen Gründen nicht verfügbar sein, erlischt der Mietvertrag insoweit, ohne dass daraus Ansprüche auf Ersatz oder Schadensersatz entstehen.

 

8. Reinigung (wenn vereinbart)

• Die Mietobjekte sind vom Mieter fachgerecht gereinigt zurückzugeben.

• Insbesondere Geräte, die mit Lebensmitteln verwendet werden, müssen rückstandslos sauber gemacht werden.

• Wird die Reinigung nicht oder nicht ausreichend durchgeführt, ist der Vermieter berechtigt, eine Reinigungsgebühr zu erheben oder die Kaution ganz oder teilweise einzubehalten.

 

9. Mietpreise, Zahlung und Kaution

• Es gelten die individuell vereinbarten Preise.

• Die Zahlung erfolgt vorab oder bei Übergabe.

• Der Vermieter kann eine angemessene Kaution verlangen. Diese wird bei mängelfreier Rückgabe vollständig zurückerstattet. Bei Schäden, grober Verschmutzung oder fehlendem Zubehör kann die Kaution ganz oder teilweise einbehalten werden.

 

11. Datenschutz

Die im Rahmen des Vertrags erfassten personenbezogenen Daten werden vom Vermieter ausschließlich zum Zweck der Vertragsabwicklung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

 

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Sonder-AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt.

 

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

• Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist in allen Fällen der Landkreis Gifhorn


Impressum

 


Coban & Maami Gbr 

Inhaber: Furkan Coban I Salar Maami

Adresse: Berliner Ring 28 I 38518 Gifhorn

Telefon: +49 15170824745

E-Mail: easy.eventGF@outlook.de


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